Der Tätigkeitsbereich des Notars umfasst sowohl die Rechtsgeschäfte des Geschäfts- wie auch die des Privatlebens. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amts hat eine unparteiliche und unabhängige Rolle inne. Die Hauptaufgabe des Notars ist es, den Beteiligten eine höchstmögliche rechtliche Sicherheit zu garantieren. Neben der Beurkundung an sich steht die fachkundige Beratung im Vordergrund, die die Betteiligten davor schützen soll, übereilt rechtliche oder wirtschaftliche Risiken einzugehen.
Der Tätigkeitsbereich des Notars umfasst die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen (Grundstückskaufverträge, Wohnungseigentumskaufverträge, Erbbaurechtskaufverträge, Grundschulden) sowie Übertragungs- und Überlassungsverträgen, Unternehmenskaufverträgen, erbrechtlichen Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbvertrag), Erbscheinen, Eheverträgen sowie Scheidungsfolgevereinbarungen. Die hohe Beweiswirkung, die das Gesetz einer notariellen Urkunde zuweist, kann bei allen Rechtsgeschäften von Vorteil sein, bei denen das Gesetz keine strenge Formvorschriften vorsieht.
Eine notarielle Beurkundung sorgt für Rechtssicherheit, da durch die fachkundige Beratung die Parteien sicher sein können, dass Ihr geäußerter Wille die entsprechende rechtliche Berücksichtigung findet. Die Anforderungen an den Notar sind in §17 BeurkG beschrieben, nämlich
- den Willen der Beteiligten zu erforschen
- die rechtliche Umsetzbarkeit anhand der tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen
- die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren
- die Erklärungen eindeutig zu formulieren
Die notarielle Praxis ist neben dem Immobilienrecht auch von anderen Rechtsgebieten geprägt, insbesondere dem Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht. Bei all seinen Aufgaben unterliegt der Notar einer strengen Unparteilichkeit und der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Bürovorsteherin
Elke Heuer
kanzlei@ra-rennert.de
Tel. (0231) 93 69 61 0