Qualifizierter Mietspiegel? Farbwahlklausel? Indexmiete? Mischmietverhältnis?
Das Mietrecht betrifft in seinem Leben einen jeden, denn kaum jemand bewohnt von der Geburt bis zum Ableben durchgehend ein Eigenheim. Aber selbst dann könnte er in diesem eine Wohnung vermieten.
Das Mietrecht ist in wenigen Normen des BGB und einiger Nebenvorschriften geregelt, stellt aber für die meisten Menschen einen der wichtigsten Bereiche ihres Lebens dar. Vermieter und Mieter sollen sich aufeinander verlassen können. Für den Mieter ist die Wohnung im Regelfall sein Lebensmittelpunkt, der Vermieter bestreitet aus den Mieteinnahmen zumindest einen Teil seiner Existenz. Mietvertrag, Miete, Nebenkosten, Betriebskosten, Reparaturen, Modernisierung und die Modalitäten einer Kündigung spielen sich auf dem weiten Feld des Mietrechts ab. Kommen dabei Mieter und Vermieter untereinander gut aus, macht das einen großen Teil eines guten Wohnklimas aus.
Anwaltliche Beratung bzgl. Mietrecht und WEG in Dortmund
Rechtsanwalt Detlef Demtröder bietet Ihnen hier Beratung und Vertretung bei:
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Räumung und Rückgabe des Mietobjektes
- Mietminderung
- Mietmängeln
- Mieterhöhungsverlangen
- Wohnraummietrecht
- Gewerberaummietrecht
- Mietvertragsgestaltung
- Schönheitsreparaturen
- Kündigungsfristen
- Nebenkosten
Mietminderung und Mieterhöhung
Ein besonderer Streitpunkt im Mietrecht dürften die beiden Punkte der Mietminderung und der Mieterhöhung sein. Nach welchen Kriterien ist eine Minderung oder Erhöhung durchführbar und in welcher Höhe angemessen? Insbesondere bei Mängeln in der Bausubstanz, die die Wohnqualität mindern, kann eine Mietminderung berechtigt sein (sofern die Schäden nicht vom Mieter selbst verursacht wurden). Der Vermieter auf der anderen Seite ist durchaus berechtigt, Mieterhöhungen durchzuführen, wenn dies im Zuge einer Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel geschieht. Rechtsanwalt Demtröder kann hierbei gleichermaßen Mieter wie Vermieter ausführlich beraten.
Kündigung im Mietrecht
Für den Mieter stellt die gemietete Wohnung den Lebensmittelpunkt und einen Rückzugsort aus dem Berufsalltag dar. Die Rechte von Mietern sind in den vergangenen Jahren deutlich gestärkt worden, weshalb sie insbesondere vor willkürlichen Kündigungen des Vermieters gut geschützt sind. Bei einem unbefristeten Mietvertrag können Mieter denselben jederzeit fristgerecht kündigen. Vermieter hingegen müssen explizit gute Gründe hierfür angeben. Am häufigsten ist hierbei der Grund für Eigenbedarf. Als im Mietrecht bewanderter Rechtsanwalt, kann Herr Demtröder Ratsuchenden bei einer Kündigung zur Seite stehen.