Rechtsanwälte Rennert & Demtröder – Ihre Kanzlei in Dortmund
Die Entscheidung, von wem man sich in rechtlichen Angelegenheiten beraten lässt, will gut überlegt sein. Daher möchten wir Sie auf diesen Seiten über das Leistungsangebot unserer Kanzlei informieren. Als Kanzlei mit zwei Rechtsanwälten sind wir in der Lage, Sie auf vielen Rechtsgebieten – insbesondere bei zivilrechtlichen Angelegenheiten – kompetent zu beraten. Gerade die frühzeitige umfassende Beratung sorgt dafür, dass Risiken erkannt und u.U. teure Fehler vermieden werden.
Wir sind mit einer Vielzahl juristischer Probleme unserer Mandanten befasst. Mit unserer Durchsetzungskraft und Kompetenz verhelfen wir Ihnen schnellstens zu Ihrem Recht.
Zu Ihrem Vorteil stehen in unserer Kanzlei alle modernen Kommunikationsmittel (Online-Rechtsdatenbanken, Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten etc.) zur Verfügung, sodass wir jederzeit auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Literatur zugreifen können.
Daneben ist eine regelmäßige juristische Fortbildung für uns selbstverständlich. Dadurch sind wir in der Lage, Ihnen aktuelle, intelligente Lösungen anzubieten, um Ihnen möglichst schon außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen und somit unnötige Kosten und Sorgen zu ersparen.
Unser Bestreben ist es, gemeinsam mit Ihnen und gegebenenfalls Ihren Beratern nicht nur die bestehenden Probleme zu meistern, sondern vorausschauend die Entstehung von Problemen durch entsprechende vorsorgliche Maßnahmen zu vermeiden.
Zusätzliche Qualifikation
Als zusätzliche Qualifikation ist Rechtsanwalt Detlef Demtröder seinerseits Notar und sowohl Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Gerade diese Qualifikationen verpflichten zu einer besonders intensiven Fortbildung auf dem jeweiligen Fachgebiet.
Notar Peter Rennert ist zuständig für die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen (Grundstückskaufverträge, Wohnungseigentumskaufverträge, Erbbaurechtskaufverträge, Grundschulden) sowie Übertragungs- und Überlassungsverträgen, Unternehmenskaufverträgen, erbrechtlichen Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbvertrag), Erbscheinen, Eheverträgen sowie Scheidungsfolgevereinbarungen.