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Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich ist
sehr vielschichtig. Sie deckt alle Rechtsfragen ab, welche
zusammenhängen mit dem legalen Waffenbesitz als Jäger, Sportschütze
oder Waffensammler sowie den Rechten und Pflichten von Jägern und
auch die Verteidigung bei Straftaten im Zusammenhang mit Waffen und
Jagd. Gerade im Bereich der Strafverteidigung sind fundierte
Kenntnisse wichtig, z.B. um zu vermeiden, dass ein Jäger der einen
Rehbock in der Schonzeit schießt wegen einer Straftat angeklagt oder
gar verurteilt wird, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit
(§ 39 Abs. 2 Nr. 3a BJagdG), da der Rehbock kein (notwendiges)
Elterntier ist.
Zur Tätigkeit des RA Demtröder gehört insbesondere die
Vertretung/Beratung bei