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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht zählt zu einem unserer Spezialgebiete. Hier kommt die langjährige Berufserfahrung von zwei Rechtsanwälten und insbesondere die Tätigkeit auf dem Gebiet des Notariats Ihnen zu Gute.

Verträge erfordern begriffsnotwendig das Einigsein von mindestens zwei, auch juristischen Personen. Rechtsgeschäfte, an denen nur eine Person beteiligt ist, etwa die Kündigung oder das Testament, sind keine Verträge, sondern einseitige Willenserklärungen. Verträge werden dementsprechend als zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte bezeichnet. Ein Vertrag im Rechtssinne ist sodann das Einigsein (vgl. Einigung) von zwei oder mehr Vertragsparteien darüber, dass zwischen ihnen bestimmte Rechtsfolgen eintreten, insbesondere Verpflichtungen entstehen oder Rechtsänderungen ergehen sollen.

Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen', wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird. Das Angebot muss so detailliert bzw. mit Hilfe ergänzender gesetzlicher Bestimmungen auslegbar sein, dass zur Annahme ein einfaches "Ja" genügt. Sowohl Angebot als auch Annahme sind grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen, müssen also dem jeweils anderen Teil zugehen, um wirksam zu werden.

In Deutschland besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt, jedem ist es freigestellt, ob und mit wem oder zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will; dies gilt nicht, wenn ein (gesetzliches) Verbot besteht (z.B. bei Sittenwidrigkeit). Die umgekehrte Ausnahme vom Grundsatz ist der Kontrahierungszwang.

Werden Vertragsvereinbarungen von einer der Vertragspartei vorformuliert und der anderen bei Vertragsschluss gestellt, so handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, an deren Wirksamkeit besondere gesetzliche Anforderungen gestellt werden.

In der Regel geht es bei Verträgen darum, zwei gegensätzliche Positionen in Einklang zu bringen, um einen wirtschaftlichen Erfolg für beide Seiten zu erreichen. Dazu müssen Chancen und Risiken in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dies gilt insbesondere, wenn sich unterschiedlich wirtschaftlich starke Vertragspartner, also zum Beispiel Unternehmer und Verbraucher gegenüberstehen. Häufig werden in vorformulierten Verträgen die gesetzlichen Schutzvorschriften für den Verbraucher unterlaufen, was im schlimmsten Falle zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führt.

Dies gilt es durch anwaltliche Beratung zu vermeiden.