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Verkehrsrecht

Das Gebiet des Verkehrsrechts ist aus verschiedenen Bereichen des Zivilrechts, Straf-/Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verwaltungsrechts zusammengesetzt.

Rechtsanwalt Demtröder, als Fachanwalt für Verkehrsrecht, beschäftigt sich insbesondere mit der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen, der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten, Streitigkeiten aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeug- bzw. Leasingverträgen, dem Verkehrsversicherungsrecht, insbesondere dem Regress des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer sowie dem Recht der Fahrerlaubnis.

Durch die Einführung des Fachanwaltes für Verkehrsrecht hat der Gesetzgeber erkannt, dass das Verkehrsrecht ein Spezialgebiet ist, auf welchem besondere Kenntnisse erforderlich sind, um die Interessen des Mandanten sachgerecht vertreten zu können. Ein Geschädigter, welcher versucht, seine Rechte gegenüber einer gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung selbst durchzusetzen, wird nur schwerlich den gesamten ihm zustehenden Schadensersatz erhalten können. So sind allein hinsichtlich des Sachschadens folgende Schadenspositionen möglich: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Mehrwertsteuer, Wertminderung, Kostenpauschale, Sachverständigenkosten, Kosten des Kostenvoranschlages, Abschleppkosten, Standgeld, Ummeldekosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Bekleidungsschaden, Brillenschaden, sonstige beschädigte Sachen, Entsorgungskosten, Fahrtkosten, Kreditkosten, Rückstufungsschaden, Anwaltskosten  Haftpflicht und Anwaltskosten Kasko.

Bei der Geltendmachung eines Personenschadens ist nicht allein Schmerzensgeld zu verlangen, sondern insbesondere die Positionen Heilbehandlungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden zu beachten.

Zeichnet sich ein Mitverschulden ab, ist es wichtig, das Quotenvorrecht zu kennen, wonach bei einer bestehenden Fahrzeugvollversicherung ein Großteil der Schäden quotenbevorrechtigt ist, lediglich Kostenpauschale, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Entsorgungskosten und gegebenenfalls ein Rückstufungsschaden sind nicht bevorrechtigt und nach Quote abzurechnen. Das Quotenvorrecht führt in der Regel dazu, dass der Geschädigte bis auf einen recht geringen Prozentsatz auch seine Selbstbeteiligung ersetzt erhält und damit fast den gesamten Schadensersatz bekommt.

Wegen der Vielzahl möglicher Ansprüche sowie denkbarer Konstellationen, insbesondere unter Berücksichtigung etwaigen Mitverschuldens, ist es angeraten, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die hierfür entstehenden Kosten werden als sog. Rechtsverfolgungskosten gegenüber der unfallgegnerischen Versicherung geltend gemacht.

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