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Strafrecht

Auf dem Gebiet des Strafrechts vertritt Sie Rechtsanwalt Detlef Demtröder sowohl im Rahmen der Strafverteidigung wie auch als Nebenklägervertreter oder als Zeugenbeistand.

Neben seiner langjährigen Berufserfahrung kommen Ihnen zusätzlich umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und des Waffenrechts zugute.

Die Strafverteidigung umfasst insbesondere das Gebiet des Verkehrsstrafrechts in allen Stadien des Strafverfahrens, aber auch des Jugend-, Betäubungsmittel-, Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Desweiteren umfasst die Tätigkeit die Gebiete des Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Als Nebenkläger kann der Verletzte bei im Gesetz festgelegten Straftaten auf Antrag vom Gericht zugelassen werden, um als weiterer Ankläger neben der Staatsanwaltschaft aufzutreten. Der Nebenkläger ist mit eigenen Rechten während des Verfahrens ausgestattet, die es ihm erlauben, aktiv am Prozess teilzunehmen. Zur Wahrnehmung dieser Rechte ist der Nebenkläger dazu berechtigt, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu  bedienen, der ihm während des gesamten Verfahrens zur Seite steht.

Neben dem Angeklagten und Nebenkläger hat auch der zu einem Verfahren hinzugezogene Zeuge das Recht, sich von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten zu lassen. Dies sollte möglichst vor dem  Vernehmungstermin geschehen, jedoch ist auch eine Hinzuziehung des Rechtsanwalts während der Vernehmung möglich.