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Steuerrecht

Rechtsanwalt und Notar Karl-Heinz Rennert ist als Fachanwalt für Steuerrecht somit auch auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig.

Die Tätigkeit umfasst nicht die laufende Buchführungsarbeit, wie sie üblicherweise der Steuerberater übernimmt, sondern die Beratung zu speziellen steuerrechtlichen Fragen, zum Beispiel im Hinblick auf die Gestaltung von Handelsgesellschaften, aber auch im Bereich der Erbschaftssteuer sowie der Gestaltung entsprechender Nachfolgeregelungen.

Das Steuerrecht beeinflusst weitestgehen über den engen Kreis der Steuergesetze hinaus auch alle anderen Rechtsgebiete, weil neben den Fragen der zivilrechtlichen Gestaltung auch immer die damit verbundenen steuerrechtlichen Folgen bedacht werden müssen.

In der Regel lässt das Finanzamt eine nachträgliche Korrektur von Lebenssachverhalten nicht mehr zu, sodass eine vorherige anwaltliche Beratung auch im Hinsicht auf die steuerlichen Folgen angeraten ist, um insoweit finanzielle steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die Tätigkeit des Anwaltes beschränkt sich aber nicht auf die Beratung, sondern umfasst insbesondere auch die Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren, d.h. also Einsprüche gegen Steuerbescheide und nachfolgend ggf. die gerichtliche Durchsetzung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor den Finanzgerichten oder letztinstanzlich vor dem Bundesfinanzhof oder sogar den höchsten europäischen Gerichten. Nicht übersehen werden kann nämlich, das auch das deutsche Steuerrecht einem zunehmenden Einfluss europarechtlicher Vorgaben unterliegt, wobei sich immer wieder herausstellt, dass diese vorgaben unzureichend in nationales Recht umgestaltet wurden und daher die europäischen Gerichte korrigierend eingreifen müssen.

Häufig müssen steuerliche Vorschriften aber auch korrigiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht deren Grundgesetzwidrigkiet aufgrund entsprechender Klagen der Bürgen feststellt.

Zu bedenken ist, dass das Steuerrecht mehr umfasst als nur die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, sondern auch Fragen auf den Gebieten der Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer und Gewerbesteuer aus anwaltlicher Sicht zu beantworten sind.