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Mietrecht

Das Mietrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet des Zivilrechts, da es besondere Anstrengungen unternimmt, um im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter die kollidierenden Interessen auszugleichen. Während es bei dem Mieter - jedenfalls im privaten Rahmen - um sein "Dach über dem Kopf" geht, ist eine Immobilie für den Vermieter häufig nur eine Geldanlage. Doch auch für den Vermieter kann es bei den Mieteinnahmen um das essentielle Einkommen gehen, da Immobilien häufig die einzige Altersvorsorge darstellen, sodass der Vermieter großen Wert auf die Erhaltung seiner Immobilie legt.

Der Konflikt kann sich bereits bei der Auslegung der Bestimmungen im Mietvertrag entzünden. Zum Einen gibt es im Gesetz für vorformulierte Vertragswerke strenge Regeln, auf der anderen Seite sind die Regelungen von den Gerichten zu bewerten, ob sie diesen strengen Anforderungen entsprechen. Hier sind auch Regungen des sich entwickelnden Verkehrsauffassung zu beachten, die häufig auch zu einer Änderung der Rechtsprechung führen. Dies hängt nicht zuletzt mit einer Vielzahl von europarechtlichen Regelungen ab, die der deutsche Gesetzgeber umzusetzen hat.

Auch wenn der Mietvertrag wirksame Regelungen für die Mängelbeseitigung am Mietobjekt enthält, kommt es hier in der praktischen Handhabung zu Meinungsverschiedenheiten. Dies zeigt sich sehr häufig bei der Frage, wer für die Schönheitsreparaturen und insbesondere einer Renovierung am Ende der Mietzeit verantwortlich ist. Ein weiteres äußerst umstrittenes Thema ist die Selbstvornahme von Reparaturen durch den Mieter, deren Regelung häufig Thema der obersten Rechtsprechung war.

Nach Beendigung eines Mietverhältnis kollidieren wiederum die Interessen des Mieters mit dem des Vermieters. Da der Mieter in der Regel in unmittelbaren Anschluss eine neue Wohnung angemietet hat, ist er dringend auf die Rückgabe der Kaution angewiesen. Der Vermieter hat demgegenüber ein Interesse daran, die Kaution als Sicherheit für möglicherweise noch ausstehende Restforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückzuhalten.