Telefon (0231) 93 69 61 0   
Fax (0231) 93 69 61 49
E-Mail: Kanzlei@Ra-Rennert.de

Haftpflichtrecht

Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen. Für den Geschädigten ist es wichtig, ob er nur gegen den Schädiger, oder auch gegen dessen Haftpflichtversicherung direkt vorgehen kann.

Das Gesetz differenziert zwischen unterschiedlichen Haftungsgründen. Gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche kann man sich in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Es werden private (Privathaftpflichtversicherung), berufliche (Berufshaftpflichtversicherung) und betriebliche (Betriebshaftpflichtversicherung) Haftpflichtversicherungen unterschieden. Ein breites Betätigungsfeld der Kanzlei ist daher die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherungsgesellschaften.

Für spezielle Lebensbereiche werden auch sehr spezifische Haftpflichtversicherungen angeboten (siehe z. B. Wassersporthaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung). Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben (Pflichtversicherung, siehe z. B. Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte).

Gerade die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ärzte aus Verletzung ihrer berufsrechtlichen Pflichten (Arzthaftungsprozesse) erfordert ein profundes juristisches Wissen. Solche Verfahren beruhen häufig auf schwersten Beeinträchtigungen infolge ärztlicher Kunstfehler.