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Grundstücksrecht

Die anwaltliche Interessenvertretung im Grundstücksrecht befasst sich mit vielfältigen Problemen rund um die Immobilie. Hier begleiten wir Käufer oder Verkäufer rund um den Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Erbbaurechten.

Besonderes Augenmerk gilt hier der Gestaltung von Bauträgerverträgen, die für die Beteiligten juristische Risiken darstellen. Die Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben, sollte von Beginn an fachkundig begleitet werden.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung aber auch bei der langfristigen Bewirtschaftung treten häufig Spannungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft auf. Frühzeitiger juristischer Rat trägt dazu bei, die entstandenen Probleme zu lösen.

Das private Baurecht umfasst auch Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn, die im Nachbarrechtsgesetz - NRW besonders ausgestaltet sind. Gerade hier empfiehlt sich zur Konfliktvermeidung eine vorsorgende anwaltliche Beratung, um langwierige Verfahren vor Schiedsmann oder Gericht zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen ist Rechtsanwalt und Notar Karl-Heinz Rennert.