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Eine Gesellschaft ist im wirtschaftlichen sowie im juristischen
Sprachgebrauch überwiegend eine durch Rechtsgeschäft begründete
privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer
Personen – die „Gesellschafter“ – zu einem gemeinsamen Zweck. Je
nach Rechtsform kann es sich dabei bei der Gesellschaft auch um eine
juristische Person handeln.
Gesellschaften sind oft Unternehmensträger (Betriebsgesellschaft),
häufig beschränken sie sich jedoch auf passive Gesellschaftszwecke,
so dass es reine Besitz-, Verwaltungsgesellschaften gibt u.ä. Ferner
wird nach anderen Merkmalen abgegrenzt:
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – je nach dem ob sich
die Gesellschafter zu einer Personenmehrheit zusammenschließen oder
eine juristische Person schaffen wollen
Innen- / Außengesellschaft, – je nach dem ob und
wie die Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnimmt.
Die Gründung von Gesellschaften ist zum Teil formfrei möglich (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, stille Gesellschaft, ARGE), häufig erfordert das Gesetz jedoch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (GmbH, AG, UG, haftungsbeschränkt).
Eine besondere Form der juristischen Person ist der eingetragene Verein (e.V.). Dieser bedarf bei der Gründung zwar nicht der notariellen Beurkundung, erwirbt aber seine Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung in das Vereinsregister aufgrund eines notariell zu beglaubigenden Eintragungsantrages.
Bei der Gründung derartiger Gesellschaften ist neben der zivilrechtlichen Gestaltung (Goethe: "Mensch, bedenke das Ende") auch die Frage der steuerlichen Folgen zu bedenken. Nicht zuletzt auch die Folgen des Versterbens oder der Insolvenz eines Gesellschafters müssen bedacht werden, um eine Gesellschaft nicht unnötig zu gefährden.
Daher erfordert ein wirtschaftlich erfolgreiches Handeln eine solide Beratung vor und bei Abschluss von Gesellschaftsverträgen.