Telefon (0231) 93 69 61 0   
Fax (0231) 93 69 61 49
E-Mail: Kanzlei@Ra-Rennert.de

Erbrecht

Rechtliche Probleme auf dem Gebiet des Erbrechts ergeben sich regelmäßig, wenn das Testament des Erblassers keine eindeutigen Anordnungen enthält. Die häufig in privatschriftlich errichteten Testamenten verwendeten Begriffe des Schlusserben, des Ersatzerben, des Vor- und Nacherben und insbesondere des Vermächtnisnehmers führen zu Auslegungsschwierigkeiten, da der Erblasser und die Juristen unterschiedliche Regelungsinhalte sehen.

 Durch ein Testament soll in der Regel die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden. Dies setzt aber voraus, dass klare, und keine missverständliche letztwillige Anordnungen getroffen werden. Häufig scheitert die Umsetzung des Willens des Testierenden an einer verunglückten Wortwahl. Es wird meist verkannt, dass keine einzelnen Vermögensgegenstände "vererbt" werden können. Insoweit ist zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis oder Auflage zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass ein Testament zu einem Zeitpunkt verfasst sein könnte, zu dem das Vermögen noch nicht oder noch nicht in dem Ausmaß vorhanden war.

Übersehen werden von dem Testierenden häufig auch die gesetzlichen, weitestgehend nicht ausschließbaren Pflichtteilsansprüche. Daher sind Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche nicht selten und werden mit besonderer Heftigkeit zum Nachteil des Nachlasses geführt. Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder und die Ehefrau, möglicherweise auch die Eltern. Das Pflichtteilsrecht belastet die Erben insoweit, als dem Pflichtteilsberechtigten zwar kein unmittelbarer Anspruch auf ein Anteil am Erbe, stattdessen aber ein gegen den Erben gerichteter Anspruch auf Geldersatz zusteht.

Bei jeder Erbschaft sind die Erben zudem zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung verpflichtet. Auf Grundlage dieser Erbschaftssteuererklärung wird vom Finanzamt die Erbschaftssteuer ermittelt.

Ein Großteil der Streitigkeiten, die - zusätzlich zu dem Todesfall - die verbleibenden Angehörigen belasten können, lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge vermeiden. Auch wenn eine juristische Beratung bei der Niederschrift des Testaments gesetzlich nicht zwingend vorgegeben ist, kann sie nach dem Todesfall weitaus höhere Kosten und Streitigkeiten verhindert. Es wird auch häufig übersehen, dass ein notarielles Testament von Ehegatten kostengünstiger ist, als die später notwendige Beantragung der Erbscheine.