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Baurecht

Das Baurechts wird in unserer Kanzlei in erster Linie im Bereich der Vertragsgestaltung von Werk-, Bau- und  Bauträgerverträgen bearbeitet. Hier ist häufig zu entscheiden, ob derartige Verträge überhaupt formfrei  geschlossen werden können, oder ob das Gesetz die notarielle Beurkundung vorschreibt, damit die Verträge rechtswirksam sind.

Während es im öffentlichen Baurecht häufig um die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben geht, die gegebenenfalls von den Verwaltungsgerichten überprüft werden müssen, befasst sich das private Baurecht mit dem Verhältnis zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und dem Bauhandwerker als Auftragsnehmer. Leidvolle Erfahrungen beim Bauen können vermieden werden, wenn vorher klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen werden, die zum einen das Vorhaben und das geschuldete Entgeld genau beschreiben, und darüber hinaus eine entsprechende Gewährleistung sicherstellen. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Sicherungsmöglichkeiten für den Verbraucher vor, die leider häufig übersehen werden.

Ist es dann später bei der Durchführung des Vertrages zu Mängeln gekommen, stellen sich sehr bald die Fragen der Beweissicherung und der späteren Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Im Gesetz sind dazu sehr konkrete Voraussetzungen geregelt, welche vom Auftraggebern beziehungsweise Bauhandwerker eingehalten werden müssen, um die Forderung nach Werklohn oder auf der anderen Seite Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

Daher ist es dem Bauherren immer zu raten, neben der notwendigen technischen Beratung auch juristische Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen.