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Arbeitsrecht

In unserer Kanzlei werden - insbesondere von Rechtsanwalt Rennert - auch umfangreiche Problemstellungen im Arbeitsrecht bearbeitet. Dies umfasst die Unterstützung sowohl bei außergerichtlichen wie auch gerichtlichen  Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch gerichtliche Beschlussverfahren bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern (Sozialplan).

Das Arbeitsrecht soll auf der einen Seite einen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden, ist aber geprägt durch den Gedanken des Schutzes des Arbeitnehmers als dem in der Regel wirtschaftlich Schwächeren. Dies äußert sich in den komplizierten Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes mit Bestimmungen für Abfindungen, aber auch in sonstigen Schutzgesetzen (z.B. zugunsten Mütter, Auszubildende oder Schwerbehinderte). Zudem enthalten auch Tarifverträge häufig Regelungen die unmittelbar in die Arbeitsrechtsverhältnisse eingreifen und sie strukturieren.

Gefahrträchtig ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag auch hinsichtlich der Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Häufig sind auch Auseinandersetzungen über die Entlohnung, die Urlaubsgewährung und die sonstigen Gestaltungen des konkreten Arbeitsverhältnisses.

Vielfach scheitern berechtigte Ansprüche der Arbeitnehmer an Formvorschriften und Fristen. So muss die  Klage gegen eine Kündigung spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Gericht eingehen, wenn kein Rechtsverlust eintreten soll.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher in allen Fällen angeraten, zumal auch das Arbeitsgerichtsgesetz vom Zivilprozess abweichende Regelungen enthält. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht ist der Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes (Prozesskostenhilfe) unter erleichterten Voraussetzungen gegeben.