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In unserer Kanzlei werden - insbesondere von Rechtsanwalt Rennert
-
auch umfangreiche Problemstellungen im Arbeitsrecht bearbeitet. Dies
umfasst die Unterstützung sowohl bei außergerichtlichen wie auch gerichtlichen
Streitigkeiten
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aber auch gerichtliche
Beschlussverfahren bei Auseinandersetzungen zwischen
Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern (Sozialplan).
Das Arbeitsrecht soll auf der einen Seite einen
Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
zu finden, ist aber geprägt durch den Gedanken des
Schutzes des Arbeitnehmers als dem in der Regel wirtschaftlich
Schwächeren. Dies äußert sich in den komplizierten Regelungen des
Kündigungsschutzgesetzes mit Bestimmungen für
Abfindungen, aber auch in sonstigen Schutzgesetzen (z.B. zugunsten Mütter,
Auszubildende oder Schwerbehinderte). Zudem enthalten auch
Tarifverträge häufig Regelungen die unmittelbar in die
Arbeitsrechtsverhältnisse eingreifen und sie strukturieren.
Gefahrträchtig ist die
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder
Aufhebungsvertrag auch hinsichtlich der Ansprüche auf
Arbeitslosengeld. Häufig sind auch Auseinandersetzungen über die Entlohnung,
die Urlaubsgewährung und die sonstigen
Gestaltungen des konkreten Arbeitsverhältnisses.
Vielfach scheitern berechtigte Ansprüche der Arbeitnehmer an
Formvorschriften und Fristen. So muss die Klage
gegen eine Kündigung spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Gericht
eingehen, wenn kein Rechtsverlust eintreten soll.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher in allen Fällen
angeraten, zumal auch das Arbeitsgerichtsgesetz vom Zivilprozess
abweichende Regelungen enthält. Wenn keine Rechtsschutzversicherung
besteht ist der Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes (Prozesskostenhilfe) unter erleichterten Voraussetzungen gegeben.