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Notariat

Der Tätigkeitsbereich des Notars umfasst sowohl die Rechtsgeschäfte des Geschäfts- wie auch die des Privatlebens. Er ist dadurch geprägt, dass er als Träger eines öffentlichen Amts eine unparteiliche und unabhängige Rolle inne hat.

Die Hauptaufgabe des Notars ist es, den Beteiligten eine höchstmögliche rechtliche Sicherheit zu garantieren. Neben der Beurkundung an sich steht auch die fachkundige Beratung im Vordergrund, die die Parteien davor schützen soll, übereilt rechtliche oder wirtschaftliche Risiken einzugehen.

Der Tätigkeitsbereich ist weit größer als nur die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; die höhere Beweiswirkung, die das Gesetz einer notariellen Urkunde zuweist, kann bei allen Rechtsgeschäften von Vorteil sein, bei denen das Gesetz keine strenge Formvorschriften vorsieht.

Eine notarielle Beurkundung sorgt für Rechtssicherheit, da durch die fachkundige Beratung die Parteien sicher sein können, dass Ihr geäußerter Wille die entsprechende rechtliche Berücksichtigung findet. Die Anforderungen an den Notar finden sich in §17 BeurkG, nämlich
  • den Willen der Parteien zu erforschen
  • die rechtliche Umsetzbarkeit anhand der tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen
  • die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren
  • den Vertrag eindeutig zu formulieren
Außerdem kann eine notarielle Beurkundung auch praktische Wirkung entfalten. Im Rahmen der Vollstreckung steht eine notarielle Urkunde mit einer persönlichen Vollstreckungsunterwerfung einem Urteil eines Gerichtes gleich.

Die notarielle Praxis ist neben dem Immobilienrecht auch von anderen Rechtsgebieten geprägt, insbesondere dem Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht.

Zur Urkundstätigkeit gehören auch die Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen, sowie die Abnahme von Eiden.

Bei all seinen Aufgaben unterliegt der Notar einer strengen Unparteilichkeit und der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

In meinem Notariat werde ich unterstützt von meiner langjährigen Bürovorsteherin

      Elke Heuer
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