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Im Rahmen des Gesellschaftsrechts gibt es verschiedene Rechtsgeschäfte, für die das Gesetz eine notarielle Beteiligung vorsieht. Dies beginnt bereits Rechtsgeschäfte vor Gründung der Gesellschaft und führt bis zum Zeitpunkt der Liquidation.
Die Mitwirkung eines Notars ist spätestens bei der Eintragung in das Handelsregister nötig. Doch bevor es soweit ist, müssen der oder die Gesellschaftsgründer sich mit den juristischen Umständen ihres Vorhabens auseinandergesetzt haben. Es gilt zu entscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen haben soll. Hier kommen Personen- und Kapitalgesellschaften in Betracht. Hieraus ergeben sich Unterscheide zwischen den zu verteilenden Geschäftsführungsbefugnissen und einzugehenden Haftungsrisiken. Zudem sind die steuerrechtlichen Konsequenzen und die Unterschiede etwa bezüglich der handelsrechtlichen Bilanzvorschriften zu beachten. Bei diesen juristischen Erwägungen kann der Notar Ihnen bereits zur Seite stehen und Ihre Wünsche und Belange berücksichtigen.