
Telefon (0231)
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Die Notarkosten sind in Deutschland für alle Notare einheitlich im Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (KostO) geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts.
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Notargebühren an sich und den Auslagen. Unabhängig von den Notarkosten können noch, abhängig vom Rechtsgeschäft, Gerichtsgebühren und Verkehrssteuern anfallen.
Diese Kosten beinhalten bereits sowohl Beratung wie auch den Entwurf und die weiteren, erforderlichen Besprechungen.