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Familienrecht

Das Familienrecht zeichnet sich zunächst dazu aus, dass zwischen den betroffenen Personen in der Regel eine verwandtschaftliche Beziehung in irgendeiner Form besteht oder bestand. Daher ist es schwierig, eine objektive Sicht der Dinge zu gewährleisten.

Im Bereich der Ehe gibt es umfassende Gestaltungsmöglichkeit, wie die Eheleute ihr Verhältnis rechtlich regeln können. Aufgrund verschiedenster Umstände kann es im Einzelfall sinnvoll sein, im Rahmen eines Ehevertrages von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuweichen und eine Gütergemeinschaft eine Gütertrennung zu vereinbaren.

Neben dieser grundsätzlichen Gestaltung kann der Ehevertrag viele Bedenken und damit Risiken beseitigen und zwischen den Beteiligten somit ein durch einen gesicherten Rechtsfrieden ermöglichtes Vertrauen erzeugen. In der heutigen Zeit ist es durchaus üblich, den Fall zu bedenken, dass die Ehe nicht solange besteht, "bis dass der Tod sie scheidet". Solche Scheidungsvereinbarungen fallen leichter, je früher sie vereinbart werden. Sollte eine solche Situation wirklich eintreten, ist es meist sehr viel schwieriger oder unmöglich, einverständliche Regelungen zu finden, so dass eine meist unangenehme, langwierige und teilweise teure Auseinandersetzung vor Gericht unausweichlich ist.