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Wichtig: Aktuelle Änderung des Waffenrechts!

Derzeit legale Besitzer einer Vorderschaftrepetierflinte (sog. Pumpgun) könnten sich ab dem 01.10.08 erheblich strafbar machen. Ab dann tritt das Verbot bestimmter Pumpguns in Kraft. Dieses Verbot umfasst Vorderschaftrepetierflinten die einen Pistolengriff haben oder deren Gesamtlänge in kürzest möglicher Verwendungsform kleiner als 95 cm ist oder bei denen die Lauflänge unter 45 cm beträgt. Nur eines dieser Merkmale ist ausreichend, damit die Waffe als verbotener Gegenstand gilt.
Der Besitz einer solchen Waffe stellt ab dem 01.10.08 ein Verbrechen dar, die Strafe beträgt also mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe! Wer deswegen verurteilt werden sollte, gilt in der Regel für 10 Jahre als waffenrechtlich unzuverlässig. Ein Beamter würde aufgrund des Strafmaßes zwingend aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
Wer also jetzt noch eine derartige Waffe besitzen sollte, sollte umgehend den Lauf ausbauen, diesen der zuständigen Waffenbehörde oder einem Waffenhändler zur Vernichtung geben und sich einen ausreichend langen Lauf anschaffen (Gesamtlänge der Waffe dabei auch beachten!). Pistolengriffe sind bereits seit geraumer Zeit verboten, hier ist ein regulärer Anschlagschaft anzubringen.

Weiter Informationen können Sie der Veröffentlichung "Häufig gestellte Fragen und Hinweise zum neuen Waffengesetz (WaffG)" des BKA entnehmen


Detlef Demtröder, Rechtsanwalt